Direkt zum Inhalt

PoWalCo

Auf dieser Seite finden Sie weitere Auskünfte über PoWalCo, die wallonische Plattform, die die Informationen über (Erd)arbeiten, Veranstaltungen, und Behinderung des öffentlichen Eigentums in Wallonien, sammelt und, worüber auch die Genehmigung zur Durchführung der Baustelle beantragt werden soll.

Bild PoWalCo

Lesen Sie weiter:

Was ist PoWalCo?

PoWalCo (Wallonisches Portal zur Koordinierung der Baustellen - Portail Wallon de Coordination des chantiers) wird in Wallonien für die Koordinierung von Bauarbeiten benutzt, und ermöglicht Parteien, Daten und Informationen bezüglich der Koordinierung und der Ausführung von Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen, auszutauschen.

Die Benutzung von PoWalCo ist seit 2017 verpflichtet.

Rechtsrahmen

Die Grundbestimmungen werden im Dekret vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen festgelegt (auch Dekret „Powalco“ oder Dekret „Impétrants“ genannt). Weitere Auskünfte hierüber, wie auch eine Aufzählung aller relevanten Gesetzgebung werden ausführlich in der vom SPW Mobilité veröffentlichten Broschüre Verwaltung der Erdverlegungen (Gestion des impétrants), beschrieben.

Weitere Veröffentlichungen über das Dekret und die Nutzung von PoWalCo finden Sie auf der PoWalCo-Website.

Gebühr

Die BenutzerInnen der Plattform zahlen jährlich eine Gebühr von höchstens 450 EUR (ohne Mehrwertsteuer) pro Gemeinde, die sich im Einflussbereich (zone d’influence) befindet. Der Einflussbereich ist die geografische Zone, wo eine Organisation tätig ist und möglichst Baustellen durchführt.

Die Ausführungen und Anträge selbst auf der Plattform sind kostenlos.

Verpflichtungen

Die Broschüre Gestion des impétrants zeichnet ausführlich alle Verpflichtungen vor, während und nach der Baustelle, auf. Hier unten werden die Wichtigsten erwähnt.

Alle Verwalter von Straßen, beziehungsweise Wasserläufen und Kabel- und Leitungsbetreiber sollen sich verpflichtet bei der Plattform registrieren, und jede Baustelle melden. Je nach der Kategorie der Baustelle, soll auch eine Genehmigung zur Durchführung der Baustelle (autorisation d’exécution de chantiers) beantragt werden. Hierbei sind Ausnahmen für unter anderem dringlichen Baustellen, oder bestimmte Kategorien (zum Beispiel mit geringem Umfang) möglich. Für die Arbeiten ist, abhängig von der Kategorie, nur eine Notifizierung vor oder nach der Arbeiten, verpflichtet.

Mindestens einmal im Jahr müssen die geplanten Baustellen weitergeleitet werden („Planung“). Notifizierung soll mindestens 6 Monate vor dem Anfang der Baustelle geschehen (eine Ausnahme von 4 Monaten kann im Rahmen „einer liberalisierten Tätigkeit“ erlaubt werden). Für bestimmte Kategorien von Arbeiten gilt diese Verpflichtung nicht, zum Beispiel für Arbeiten mit geringem Umfang.

Alle Baustellen werden koordiniert (mit einigen Ausnahmen), und die Partei, die die Baustelle durchführt, soll auch die Koordinierung übernehmen, mindestens 4 Monate vor dem geplanten Anfang der Baustelle. Der Antrag auf Koordination wird danach den Parteien, die sich auch für diesen Bereich gemeldet haben, gesendet.

Die Genehmigung zur Durchführung der Baustelle („autorisation d’exécution des chantiers“) wird auch über die Plattform beantragt (und behandelt). Falls es sich um ein koordiniertes Projekt handelt, soll der „Pilotkoordinator“ einen gemeinsamen Antrag einreichen.

Spätestens 7 Tage vor dem Anfang der Arbeiten muss der Verwalter hierüber informiert werden. Dies gilt auch für Arbeiten, die von der Genehmigung zur Durchführung der Baustelle befreit sind. Diese Notifizierung geschieht ebenfalls über PoWalCo.

Es gelten noch andere Verpflichtungen, wie die Bildung einer Bürgschaft, die Pflicht die betreffenden Bürger zu informieren, die Wiederherstellung der Straßendecke in ihren ursprünglichen Zustand usw.

Zeitplan

Mindestens 4 Monate vor der geplanten Eröffnung der Baustelle soll (gegebenenfalls) einen Antrag auf Koordination gestellt werden. Interessierte Parteien haben danach eine Frist von 15 Tagen nach Empfang, um, über PoWalCo, zu reagieren.

Binnen 15 Tagen ab dem Ablauf dieser Frist, organisiert der Antragsteller eine Koordinationsversammlung mit denjenigen, die ihr Interesse gemeldet haben, und den betreffenden Verwaltern. Während dieser Versammlung wird auch der „Pilotkoordinator“, der mit der Koordinierung beauftragt wird, benennt.

Der Antragsteller auf Koordination sendet den Anwesenden der Versammlung binnen 7 Tagen nach dieser Versammlung ein Protokoll zu. Binnen 7 Tagen nach Eingang dieses Protokolls übermitteln die Anwesenden ihre Zustimmung, ihre Bemerkungen oder die beantragten Auskünfte.

Binnen 30 Tagen (es sei denn, dass anders vereinbart wurde) nach der Benennung des „Pilotkoordinators“, schickt dieser allen, die ihr Interesse gemeldet haben, die gemeinsame Akte zum Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der Bausstelle. Danach müssen binnen 7 Tagen Bemerkungen übermittelt werden. Ab dem Ablauf dieser Frist hat der „Pilotkoordinator“ eine Frist von 7 Tagen, um den Antrag zu stellen.

Nach der Einreichung des Antrags auf Genehmigung zur Durchführung der Baustelle, erhält der Antragsteller binnen 7 Tagen eine Empfangsbestätigung (oder die Bitte um zusätzliche Unterlagen) vom zuständigen Verwalter, der eventuell auch andere betreffenden Verwalter um Stellungnahme bittet. Dann erhält der Antragsteller binnen 30 Tagen den Beschluss zur Erteilung oder Ablehnung.

Der Beschluss gilt für 12 Monate, obwohl dieser auf Antrag noch um höchstens 6 Monate verlängert werden kann.

Geplante Vektorisierung der Daten

Am Ende der Arbeiten sollen alle Kabel- und Leitungsverwalter einen Plan ihrer Anlagen erstellen, und über die Plattform weiterleiten (Bestandsplan). Ab 2028 werden die Pläne der Kabel und Leitungen vektorisiert werden müssen: dies heißt, dass alle Pläne der Anlagen im öffentlichen Eigentum in Wallonien nach derselben kartografischen Methode erstellt werden werden.